Teilnahmevoraussetzungen

Verantwortlichkeit der Teilnehmer

Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, KFZ-Eigentümer, Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihrem oder von ihnen gefahrenen Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein schriftlicher Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird.

Haftungsverzicht

Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Nennung bei allen Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfällen oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffes gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte und Helfer, soweit der Schaden oder Unfall nicht auf Vorsatz beruht. Eine Vorsatzhaftung für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters wird ausgeschlossen.

Verantwortlichkeit des Veranstalters

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle von den Behörden angeordneten oder durch höhere Gewalt oder Sicherheitsgründen erforderlich werdende Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände erforderlich wird, ohne irgendeine Schadensersatzpflicht zu übernehmen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung nicht Haftungsausschluss vereinbart ist. Der Veranstalter hat eine Haftpflichtversicherung während der Durchführung der Veranstaltung.

Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Durch Abgabe der Nennung unterwirft sich jeder, der an der Veranstaltung teilnimmt, ohne Einschränkungen der vorliegenden Ausschreibung und eventuell erfolgender Ergänzungen oder Änderungen der Ausschreibung.

Grundlagen der Veranstaltung und Allgemeines

Die Veranstaltung ist nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und den Auflagen der zuständigen Erlaubnisbehörde ausgerichtet, denen sich die Teilnehmer mit Abgabe der Nennung unterwerfen. Die Durchführung der Veranstaltung erfolgt ausschließlich nach dieser Ausschreibung und den hierzu genehmigten Ausführungsbestimmungen. Die Veranstaltung dient nicht der Erzielung möglichst hoher Geschwindigkeiten. Kolonne fahren ist nicht erlaubt! Proteste gegen die Wertungen sind bei Oldtimerveranstaltungen unüblich, deren Annahme kann vom Veranstalter verweigert werden.